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Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen steht auf der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die Vorlage unten hat diesen Satz schon drin. Klicke in ein gestricheltes Feld, um es zu ändern, und speichere die Rechnung danach als PDF. Es wird nichts hochgeladen.

RECHNUNG

Dein Name / Firmenname
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsnummer

2026-001

Rechnungsdatum

Leistungsdatum

wie Rechnungsdatum

Rechnung an

Name des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Zahlung

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00

LeistungMengeEinzelpreisBetrag
Gestaltung Website-Startseite1850,00850,00
Fotos bearbeiten (Stunden)345,00135,00
Gesamtbetrag985,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?

§ 34a UStDV nennt sechs Angaben:

  1. Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden, jeweils vollständig.
  2. Deine Steuernummer vom Finanzamt oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
  3. Das Ausstellungsdatum.
  4. Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
  5. Den Betrag in einer Summe mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.
  6. Das Wort „Gutschrift“, aber nur, wenn dein Kunde die Rechnung für dich ausstellt.

Rechnungsnummer und Leistungsdatum verlangt § 34a nicht. Die Vorlage hat trotzdem beides, weil Kunden und Buchhaltung sie oft erwarten; du kannst die Felder auch leer lassen. Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen sogar weniger Angaben, dann ohne Steuernummer und ohne Kundenadresse (§ 33 UStDV).

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer bist du, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, fällt die Befreiung noch im selben Jahr weg. Kläre dann mit deinem Steuerberater, ab welcher Rechnung du Umsatzsteuer ausweisen musst.

Du kannst auf die Regelung auch verzichten und ganz normal mit Umsatzsteuer abrechnen; daran bist du dann mindestens fünf Jahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Für Rechnungen mit Umsatzsteuer nimm die Rechnungsvorlage mit 19 % MwSt.

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Was giltGrundlage
Rechnungen schreibenPapier bleibt erlaubt, ein PDF mit Zustimmung des Kunden, auch nach 2027. Eine E-Rechnung musst du nicht ausstellen.§ 34a Satz 4 UStDV
Rechnungen empfangenSeit 2025 brauchen andere Unternehmen deine Zustimmung nicht mehr, um dir eine E-Rechnung zu schicken. Du musst sie also annehmen können.§ 14 Abs. 1 und 2 UStG

Du schreibst deine Rechnungen lieber auf dem iPhone? So geht es Schritt für Schritt, auch mit dem Hinweis nach § 19 UStG.

Hinweis: Diese Seite fasst die gesetzlichen Angaben zusammen und ersetzt keine Steuerberatung. Die Vorlage erzeugt ein PDF, keine E-Rechnung in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Stand: Oktober 2026.

Veröffentlicht 2026-10-17 · Aktualisiert 2026-10-17 · go ka

Häufige Fragen

Ist die Vorlage kostenlos?

Ja. Alles läuft in deinem Browser: kein Konto, kein Wasserzeichen, es wird nichts hochgeladen. Ausfüllen, dann drucken oder als PDF speichern.

Welcher Satz muss auf die Rechnung?

Ein Hinweis darauf, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a Nr. 5 UStDV). Einen festen Wortlaut schreibt das Gesetz nicht vor; üblich ist „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Brauche ich eine Steuernummer auf der Rechnung?

In der Regel ja. § 34a UStDV verlangt die Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Kleinunternehmer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Ausnahme: Bei Rechnungen bis 250 € brutto reichen die Angaben einer Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV), da ist keine Steuernummer nötig.

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Wer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreibt, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c UStG). Die Vorlage hat deshalb keine Steuerzeile.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Eine Kleinunternehmer-Rechnung darf immer als sonstige Rechnung übermittelt werden, also auf Papier oder, wenn der Kunde zustimmt, als PDF (§ 34a Satz 4 UStDV, § 14 Abs. 1 UStG). Empfangen musst du E-Rechnungen anderer Unternehmen trotzdem können.

Wie speichere ich die Rechnung als PDF?

Klicke auf „Drucken / als PDF speichern“ und wähle im Druckfenster „Als PDF speichern“. Gedruckt wird nur die Rechnung, der Rest der Seite wird ausgeblendet.

Gibt es eine App für Kleinunternehmer-Rechnungen auf dem iPhone?

Ja: Smart Rechnung & Angebot, unsere App für iPhone und iPad. Sie merkt sich Kunden, Artikel und Steuersätze, nummeriert Rechnungen fortlaufend und wandelt ein Angebot nach der Zusage mit einem Tipp in eine Rechnung um. Als Kleinunternehmer wählst du „Keine Steuer“ und speicherst den Hinweis nach § 19 UStG als Klausel. Dein erstes Dokument ist kostenlos, ohne Konto.

Weitere Fragen

Rechnung als Kleinunternehmer ohne Steuernummer – geht das?

Nur bei Rechnungen bis 250 € brutto: Für diese Kleinbetragsrechnungen genügen nach § 33 UStDV dein Name und deine Anschrift, das Datum, die Leistung und der Betrag mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung. Darüber gehört die Steuernummer oder eine der beiden Identifikationsnummern zu den Pflichtangaben nach § 34a UStDV.

Rechnung an eine Privatperson als Kleinunternehmer?

Es gelten dieselben Angaben wie bei Firmenkunden: dein Name und deine Anschrift, Name und Anschrift des Kunden, Steuernummer, Datum, Leistung, Betrag und der Hinweis nach § 19 UStG; bis 250 € reicht eine Kleinbetragsrechnung. Die Vorlage oben passt für beides.

Was hat sich 2025 für Kleinunternehmer geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG), und die Pflichtangaben für Kleinunternehmer-Rechnungen stehen in einer eigenen Vorschrift, § 34a UStDV.

Wie lange muss ich die Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b Abs. 1 UStG).

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