Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen steht auf der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die Vorlage unten hat diesen Satz schon drin. Klicke in ein gestricheltes Feld, um es zu ändern, und speichere die Rechnung danach als PDF. Es wird nichts hochgeladen.
Dein Name / Firmenname
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 12/345/67890
Name des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00
| Leistung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Gestaltung Website-Startseite | 1 | 850,00 | 850,00 |
| Fotos bearbeiten (Stunden) | 3 | 45,00 | 135,00 |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
§ 34a UStDV nennt sechs Angaben:
- Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden, jeweils vollständig.
- Deine Steuernummer vom Finanzamt oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
- Das Ausstellungsdatum.
- Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
- Den Betrag in einer Summe mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer.
- Das Wort „Gutschrift“, aber nur, wenn dein Kunde die Rechnung für dich ausstellt.
Rechnungsnummer und Leistungsdatum verlangt § 34a nicht. Die Vorlage hat trotzdem beides, weil Kunden und Buchhaltung sie oft erwarten; du kannst die Felder auch leer lassen. Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen sogar weniger Angaben, dann ohne Steuernummer und ohne Kundenadresse (§ 33 UStDV).
Wer ist Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer bist du, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, fällt die Befreiung noch im selben Jahr weg. Kläre dann mit deinem Steuerberater, ab welcher Rechnung du Umsatzsteuer ausweisen musst.
Du kannst auf die Regelung auch verzichten und ganz normal mit Umsatzsteuer abrechnen; daran bist du dann mindestens fünf Jahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Für Rechnungen mit Umsatzsteuer nimm die Rechnungsvorlage mit 19 % MwSt.
Kleinunternehmer und E-Rechnung
| Was gilt | Grundlage | |
|---|---|---|
| Rechnungen schreiben | Papier bleibt erlaubt, ein PDF mit Zustimmung des Kunden, auch nach 2027. Eine E-Rechnung musst du nicht ausstellen. | § 34a Satz 4 UStDV |
| Rechnungen empfangen | Seit 2025 brauchen andere Unternehmen deine Zustimmung nicht mehr, um dir eine E-Rechnung zu schicken. Du musst sie also annehmen können. | § 14 Abs. 1 und 2 UStG |
Du schreibst deine Rechnungen lieber auf dem iPhone? So geht es Schritt für Schritt, auch mit dem Hinweis nach § 19 UStG.