Rechnungsvorlage kostenlos
Füll die Rechnung direkt hier aus: Klicke in ein gestricheltes Feld, um es zu ändern. Beträge, 19 % Umsatzsteuer und Gesamtbetrag rechnen sich selbst. Danach druckst du sie oder speicherst sie als PDF. Es wird nichts hochgeladen.
Dein Firmenname
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 12/345/67890
Firma oder Name des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Musterbank
IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00
| Leistung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Beratung (Stunden) | 6 | 80,00 | 480,00 |
| Fahrtkosten pauschal | 1 | 35,00 | 35,00 |
Vielen Dank für Ihren Auftrag. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum Fälligkeitsdatum ohne Abzug.
Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG)
- Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden, jeweils vollständig.
- Deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Das Ausstellungsdatum.
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die du nur einmal vergibst.
- Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
- Den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
- Das Entgelt, also den Nettobetrag, aufgeteilt nach Steuersätzen, und jede vorher vereinbarte Minderung wie Skonto oder Rabatt.
- Den Steuersatz und den Steuerbetrag, oder bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.
Zwei weitere Angaben brauchst du nur in Sonderfällen: einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden bei bestimmten Leistungen rund um ein Grundstück an Privatpersonen, und das Wort „Gutschrift“, wenn der Kunde die Rechnung ausstellt.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € reichen weniger Angaben (§ 33 UStDV): dein Name und deine Anschrift, das Datum, Menge und Art der Leistung und der Bruttobetrag mit dem Steuersatz. Name des Kunden, Steuernummer und Rechnungsnummer sind dann nicht nötig.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Die Pflicht betrifft nur Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland. Gemeint ist ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD; ein PDF zählt nicht dazu.
| Leistung erbracht | Papier oder PDF an Unternehmen | Grundlage |
|---|---|---|
| 2025 und 2026 | Erlaubt, wenn die Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt wird; ein PDF nur mit Zustimmung des Kunden. | § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG |
| 2027 | Nur noch, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug und die Rechnung bis 31. Dezember 2027 übermittelt wird; ein PDF weiterhin nur mit Zustimmung. | § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG |
| ab 2028 | Nicht mehr: Es muss eine E-Rechnung sein. | § 14 Abs. 2 UStG |
Ausgenommen bleiben Rechnungen an Privatpersonen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV), dafür gibt es die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer. Noch kein Auftrag? Dann schick zuerst ein Angebot.