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Rechnungsvorlage kostenlos

Füll die Rechnung direkt hier aus: Klicke in ein gestricheltes Feld, um es zu ändern. Beträge, 19 % Umsatzsteuer und Gesamtbetrag rechnen sich selbst. Danach druckst du sie oder speicherst sie als PDF. Es wird nichts hochgeladen.

RECHNUNG

Dein Firmenname
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsnummer

2026-001

Rechnungsdatum

Leistungsdatum

wie Rechnungsdatum

Fällig am

Rechnung an

Firma oder Name des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Bankverbindung

Musterbank
IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00

LeistungMengeEinzelpreisBetrag
Beratung (Stunden)680,00480,00
Fahrtkosten pauschal135,0035,00
Nettobetrag515,00 €
Umsatzsteuer 19 %97,85 €
Gesamtbetrag612,85 €

Vielen Dank für Ihren Auftrag. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum Fälligkeitsdatum ohne Abzug.

Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG)

  1. Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden, jeweils vollständig.
  2. Deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. Das Ausstellungsdatum.
  4. Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die du nur einmal vergibst.
  5. Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
  6. Den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
  7. Das Entgelt, also den Nettobetrag, aufgeteilt nach Steuersätzen, und jede vorher vereinbarte Minderung wie Skonto oder Rabatt.
  8. Den Steuersatz und den Steuerbetrag, oder bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.

Zwei weitere Angaben brauchst du nur in Sonderfällen: einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden bei bestimmten Leistungen rund um ein Grundstück an Privatpersonen, und das Wort „Gutschrift“, wenn der Kunde die Rechnung ausstellt.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € reichen weniger Angaben (§ 33 UStDV): dein Name und deine Anschrift, das Datum, Menge und Art der Leistung und der Bruttobetrag mit dem Steuersatz. Name des Kunden, Steuernummer und Rechnungsnummer sind dann nicht nötig.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Die Pflicht betrifft nur Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland. Gemeint ist ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD; ein PDF zählt nicht dazu.

Leistung erbrachtPapier oder PDF an UnternehmenGrundlage
2025 und 2026Erlaubt, wenn die Rechnung bis 31. Dezember 2026 übermittelt wird; ein PDF nur mit Zustimmung des Kunden.§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG
2027Nur noch, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug und die Rechnung bis 31. Dezember 2027 übermittelt wird; ein PDF weiterhin nur mit Zustimmung.§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
ab 2028Nicht mehr: Es muss eine E-Rechnung sein.§ 14 Abs. 2 UStG

Ausgenommen bleiben Rechnungen an Privatpersonen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV), dafür gibt es die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer. Noch kein Auftrag? Dann schick zuerst ein Angebot.

Hinweis: Diese Seite fasst die gesetzlichen Angaben zusammen und ersetzt keine Steuerberatung. Die Vorlage erzeugt ein PDF, keine E-Rechnung in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Stand: Oktober 2026.

Veröffentlicht 2026-10-17 · Aktualisiert 2026-10-17 · go ka

Häufige Fragen

Ist die Rechnungsvorlage kostenlos?

Ja, und ohne Anmeldung. Alles läuft in deinem Browser: kein Konto, kein Wasserzeichen, es wird nichts hochgeladen.

Welchen Steuersatz trage ich ein?

Der Regelsteuersatz ist 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Den Satz in der Vorlage kannst du anklicken und ändern; Steuer und Gesamtbetrag rechnen sich neu.

Wie muss die Rechnungsnummer aussehen?

Fortlaufend und einmalig (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Sie darf aus einer oder mehreren Zahlenreihen bestehen, zum Beispiel 2026-001, 2026-002 und so weiter.

Ist eine Rechnung als PDF noch erlaubt?

Ja, wenn der Empfänger zustimmt (§ 14 Abs. 1 UStG). An Privatkunden ohne Frist. An andere Unternehmen im Inland für Leistungen bis Ende 2026; für Leistungen im Jahr 2027 nur, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug. Ab 2028 ist dort die E-Rechnung Pflicht. Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 € dürfen weiter Papier oder PDF verwenden.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b Abs. 1 UStG).

Wie speichere ich die Rechnung als PDF?

Klicke auf „Drucken / als PDF speichern“ und wähle im Druckfenster „Als PDF speichern“. Gedruckt wird nur die Rechnung.

Gibt es eine App zum Rechnungen schreiben auf dem iPhone?

Ja: Smart Rechnung & Angebot, unsere App für iPhone und iPad. Sie merkt sich Kunden, Artikel und Steuersätze, nummeriert Rechnungen fortlaufend und wandelt ein Angebot nach der Zusage mit einem Tipp in eine Rechnung um. Als Kleinunternehmer wählst du „Keine Steuer“ und speicherst den Hinweis nach § 19 UStG als Klausel. Dein erstes Dokument ist kostenlos, ohne Konto.

Weitere Fragen

Rechnung ohne MwSt. schreiben – wann geht das?

Wenn keine Umsatzsteuer anfällt oder dein Kunde sie schuldet: als Kleinunternehmer (§ 19 UStG), bei steuerfreien Leistungen oder wenn die Steuerschuld auf den Kunden übergeht (§ 13b UStG). Statt Steuersatz und Steuerbetrag steht dann ein Hinweis auf der Rechnung. Für Kleinunternehmer gibt es eine eigene Rechnungsvorlage nach § 19 UStG.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Rechnung bis 250 € brutto. Sie braucht weniger Angaben (§ 33 UStDV): Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Menge und Art der Leistung sowie den Bruttobetrag mit Steuersatz.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?

Das Rechnungsdatum ist der Tag, an dem du die Rechnung ausstellst. Das Leistungsdatum ist der Tag oder Zeitraum, in dem du geliefert oder gearbeitet hast. Beides gehört auf die Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 und 6 UStG); ist es derselbe Tag, reicht ein Vermerk wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

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